Inklusion und Teilhabe
Durch die Bereitstellung inklusiver Studien-, Forschungs- und Arbeitsbedingungen können Barrieren für eine gleichberechtige und wirksame Teilhabe reduziert werden. Zugänge zu allgemeiner Hochschulbildung und zum universitären Leben können dadurch für alle Statusgruppen geschaffen werden. Der Abbau von umweltbedingten und/oder haltungsbezogenen Barrieren ermöglicht eine aktive und selbstbestimmte Gestaltung der universitären Lebensbereiche insbesondere für Menschen mit einer Behinderung.
Die Uni inklusiver machen
Die Stabsstelle Chancengerechtigkeit und Diversität möchte Bedarfe aller Universitätsangehörigen mit Behinderung sichtbar machen und die Zugänglichkeit von (digitalen) Angeboten verbessern. Ein gleichberechtigtes und diskriminierungsfreies Lehren, Forschen, Arbeiten und Studieren soll so für alle Menschen sichergestellt werden.
Die Stabsstelle entwickelt Strategien und Maßnahmen, um Rahmenbedingungen zu gestalten, die es allen Universitätsangehörigen ermöglichen intraindividuelle Potenziale zu entfalten und abzurufen.
Als Universität, die Vielfalt wertschätzt und als Ressource begreift, setzt sich die Uni Bonn für den Abbau von Diskriminierung und ableistischer Strukturen ein.
Im Rahmen der Förderinitiative des Landes NRW „Inklusive Hochschule“ wurden an der Universität Bonn u.a. Ruhe- und Rückzugsräume für Studierende eingerichtet und ausgestattet. Um diese ansprechend zu gestalten haben wir Poster/Postkarten entwerfen lassen, die auf Beratungsangebote der Uni zum Thema Inklusion und (psychische) Gesundheit aufmerksam machen.
Am Werkstattgespräch „Inklusion und Teilhabe“ nahmen Vertretungen aller Statusgruppen der Universität Bonn teil, um anhand der World-Café-Methode in unterschiedlichen Konstellationen verschiedene Facetten, eigene Perspektiven sowie Ideen zu Veränderungspotenzialen der Uni Bonn im Bereich „Inklusion und Teilhabe“ zu diskutieren.
Seit September nimmt die Universität Bonn gemeinsam mit anderen Institutionen und Unternehmen am Projekt „InklusionsGuides“ des Hildegardis-Vereins teil.
Beim Wissenschaftsfestival der Uni Bonn am 09.07.2023 gab es neben einem abwechslungsreichen Bühnenprogramm eine Familien-Wissenschaftsrallye und viele spannende Mitmachaktionen.
Partizipieren Sie am Arbeitskreis INKLUSION
Gemäß dem Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention „Nichts ohne uns über uns“ möchten wir Studierende, Lehrende und Mitarbeitende mit Behinderung ausdrücklich dazu aufrufen, Ihre Sicht einzubringen und Sie zur Mitwirkung einladen:
Sie haben eine Behinderung, oder eine chronische / psychische Erkrankung und erleben im Zusammenhang damit Barrieren an der Uni Bonn? Sie haben Ideen, wie diese Barrieren reduziert oder beseitigt werden können? Sie möchten sich im Rahmen des Arbeitskreises INKLUSION an der Entwicklung einer Strategie zu Inklusion und Teilhabe beteiligen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Tipps von Studierenden für Studierende gesucht
Welche Apps und Tools lassen sich beim Studieren mit einer Schwerbehinderung gut einsetzen und welche Tipps und Tricks habt ihr für andere, um den Studienalltag zu erleichtern? Studierende wissen selbst am besten, welches Tool hilfreich beim Studium sein könnte und wie es gut mit assistiven Technologien eingesetzt werden kann. Daher sucht das Team vom Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit.nrw Tipps und Tricks von Studierenden, die hilfreiche Tools bereits erfolgreich im Studienalltag einsetzen. Das können beispielsweise Texterkennungs-Apps, die Notizfunktion oder Vorleseprogramme sein.
Welche Tools und Apps sind hilfreich und wofür setzt ihr sie im Studium ein? Schreibt uns eure Tipps und Tricks in ein paar Sätzen und mit einem Verweislink, wo das Tool oder die App zu finden ist, in eine E-Mail und sendet sie bis zum 30.09.2024 an barrierefrei-dh-nrw.dobus@tu-dortmund.de. Unter allen Einsendungen werden drei Kinogutscheine im Wert von jeweils 20 Euro verlost. Hier findet ihr die Seite mit bereits bestehenden Tipps.
Q&A: Erleicherungen für Behinderte oder Chronisch Kranke Studierende (BOCKS)
Studieren an der Universität Bonn ist bisher nicht barrierefrei möglich. Viele historische Gebäude/-teile sind denkmalgeschützt oder angemietet. Sie sind im Wesentlichen nicht behindertengerecht konzipiert, nachträgliche Bemühungen um Barrierefreiheit lassen sich aufgrund von Denkmal- u. Brandschutzvorgaben sowie allgemeinen, finanziellen Engpässen in der Hochschullandschaft oft nur schwer bzw. sukzessive realisieren.
Um bei zukünftigen Beschaffungen, Anmietungen und Baumaßnahmen Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken, wurde ein Leitfaden zu Standards der baulichen Barrierefreiheit entwickelt. Außerdem ist mit einem Bauantrag ein „Barrierefrei-Konzept“ einzureichen, um die baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen der Barrierefreiheit zu bewerten, die für die Prüfung im Genehmigungsverfahren relevant sind. Im Verlauf der Planungsverfahren werden auch die Schwerbehindertenvertretung sowie die Beauftragte für Studierende mit Behinderung beteiligt.
Die Forderung, das Thema Barrierefreiheit als Querschnittsaufgabe der Verwaltung verbindlich strategisch zu verankern, wird in die Inklusionsstrategie aufgenommen.
Die Stabsstelle Chancengerechtigkeit und Diversität ist im Gespräch mit verschiedenen Organisationseinheiten, um die sich in der Entwicklung befindende CampusAPP barrierefrei anzubieten und ein barrierearmes Wegeleitsystem zu integrieren. Eine Übersicht barrierefreier Räumlichkeiten, Sanitäranlagen sowie Zugänge soll eingegliedert werden. Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zur Anschaffung einer entsprechenden Erfassungssoftware sowie zur Generierung von Ressourcen zur Pflege werden aktuell geprüft. Hier können Sie erste Orientierungsangebote finden.
Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung Frau Becker hält auf ihren Internetseiten umfassende Informationen für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung bereit und weist außerdem bei Einführungsveranstaltungen der Fachbereiche auf die verschiedenen Beratungsangebote und Kontakte hin.
Seitens der Personalentwicklung gibt es eine Initiative, um beratend Tätige, die keine pädagogische, psychologische oder therapeutische Ausbildung haben, in ihrer Beratungskompetenz zu schulen. Im Rahmen eines Pilotprojektes von Healthy Campus Bonn sollen beispielweise Fachberater*innen zu psychischen Erkrankungen und mentaler Gesundheit geschult werden, um in Notfallsituationen adäquat reagieren und eine Verweisberatung leisten zu können (Weiterbildung MHFA-Ersthelfer*innen).
Fakultätseigene Ansprechpersonen für Studierende mit Behinderung sind in vier von sieben Fakultäten vorhanden, eine Erweiterung auf alle Fakultäten wird angestrebt.
Die Stabsstelle Chancengerechtigkeit hat Workshops zur Sensibilisierung von Beratenden an der Universität für die Bedarfe von Studierenden mit Behinderung angestoßen, weitere Workshopangebote zum Thema Ableismus und Autismus-Spektrum-Störung sind in Planung.
Überall dort, wo Barrierefreiheit nicht für alle gewährleistet werden kann, müssen angemessene Vorkehrungen (z. B. Nachteilsausgleiche) getroffen werden. Die Vergabe von Nachteilsausgleichen erfolgt stets individuell und situationsbezogen und in Abhängigkeit von der Beeinträchtigung. Daher ist vor der Antragstellung eine Beratung bei Frau Becker bzw. den Fachstudienberatungen dringend zu empfehlen, um die Chancen auf die Durchsetzung eines Nachteilsausgleichs zu erhöhen.
Allgemeine Hilfestellung und Informationen zum Nachteilsausgleich finden sich u. a. auf den Internetseiten der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung; dort werden ein Musterantrag sowie ein Infoblatt für die Ausstellung der fachärztlichen Bescheinigung zur Verfügung gestellt. Da es sich beim Nachteilsausgleich um prüfungsrechtlich relevante Entscheidungen zur Gewährleistung von Chancengerechtigkeit handelt, ist die Vorlage geeigneter Nachweise erforderlich.
Aufgrund der differenzierteren Beschreibung von Diagnosen und Bedarfen bevorzugen die Prüfungsbehörden Nachweise von Fachärzt*innen (einschl. kassenärztlich zugelassener Psychotherapeut*innen). Sollten diese Nachweise in Ausnahmefällen nur durch Hausärzt*innen erbracht werden können, so ist dies i.d.R. mit einer entsprechenden Erläuterung – und bei Bedarf auch mit einer Stellungnahme der Beauftragten für Studierende mit Behinderung - möglich.
Bei der Erstellung bzw. Änderung der hochschuleigenen Prüfungsordnungen wird darauf geachtet, dass diese gemäß § 64 Abs. 2 Nr. 5 HG NRW nachteilsausgleichende Regelungen – sowohl für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung als auch aufgrund mutterschutzrechtlicher Bestimmungen – enthalten. Sollten hierzu aus Ihrer Sicht weitergehende Regelungen erforderlich sein, so nehmen die Fachbereiche bzw. die Abt. 9.1 (Studiengangs- und Kapazitätsangelegenheiten) sicher gerne Ihre Anregungen entgegen und stimmen sich ggf. mit Frau Becker ab.
Die Schulung von Dozierenden und Lehrenden im Sinne einer Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für die Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und chronischer Erkrankung soll ebenfalls Eingang in die Inklusionsstrategie finden. Erste Schulungsmaßnahmen zum Thema barrierearme Lehre sind bereits in Planung.
Inklusive Hochschule
Das Förderprogramm „Inklusive Hochschule“ des Landes NRW und der Universität Bonn setzt sich zum Ziel, Maßnahmen zu entwickeln, die Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung darin unterstützen, ihr Studium ohne Nachteile zu absolvieren und erfolgreich abzuschließen. Details zum Förderprogramm sowie zum Antrags- und Auswahlverfahren finden Sie hier.
Ansprechpersonen für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
Für Studierende mit einer Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankung und/oder Teilleistungsstörung bietet das Studium zusätzliche Hürden, die aber nicht alleine überwunden werden müssen. Neben der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und / oder chronischer Erkrankung gibt es weitere Ansprechpersonen an verschiedenen Instituten, die euch Unterstützung bei allen Fragen und Problemen rund um das Studium bieten und sich dafür einsetzen, dass ihr euer Studium erfolgreich meistern könnt.
Zusätzliche Erasmus+ Förderung für Studierende / Promovierende mit Behinderung / chronischer Erkrankung
Studierende und Promovierende, die ein Semester im europäischen Ausland verbringen möchten, können über das Erasmus+ Programm eine finanzielle Förderung erhalten. Eine zusätzliche Förderung können Personen in „diversen“ Lebenssituationen erhalten. Dazu gehören Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, Studierende die mit Kind ins Ausland gehen, berufstätige Studierende / Promovierende sowie Erstakademiker*innen.
Beratungsangebot zu assistiven Technologien vom „Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit.nrw"
Das Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit.nrw veranstaltet ab März monatlich zwei Austauschformate zum Thema assistive Technologien im Studium:
- Studierende, die assistive Technologien nutzen, haben die Möglichkeit sich mit Expert*innen und anderen Studierenden über den optimalen Einsatz für das Studium und über Erfahrungen auszutauschen.
- Beratende, die sich über Einsatzmöglichkeiten assistiver Technologien austauschen möchten, können sich einbringen und erhalten Informationen und Antworten auf ihre Fragen.
Informationen zum Peer-to-Peer-Austausch für Studierende entnehmen Sie bitte der PDF-Datei „Sprechstunde für Studierende“. Informationen für Beratende an Hochschulen in NRW entnehmen Sie bitte der PDF-Datei „Sprechstunde für Beratende“.
Es sollen monatlich jeweils am letzten Montag die Veranstaltungen für Studierende und am ersten Montag für Beratende stattfinden. Die Termine werden aktualisiert auf der Webseite vom Kompetenzzentrum.nrw.
Buddy-Programme
Der Beginn eines Studiums ist mit vielen Neuerungen, Herausforderungen sowie einem hohen Maß an Eigenverantwortung und (Selbst-)Strukturierung verbunden. Zur Unterstützung der räumlichen und strukturellen Orientierung in der Hochschule, der Studienorganisation, der sozialen Interkation und beim Aufbau eines Netzwerks von Ansprechpersonen werden im Inklusiven Hochschulsport sowie vom Institut für Philosophie sogenannte „Buddy-Programme“ für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung oder einer psychischen Erkrankung angeboten.
Beratungsangebote
Studierende, die während des Studiums auf Barrieren treffen, können bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung eine vertrauliche und lösungsorientierte Beratung in Anspruch nehmen. Die Beauftragte fungiert als Interessenvertretung für die Belange gesundheitlich beeinträchtigter Studierender, berät bei der Orientierung vor dem Studium, zu Unterstützungsmöglichkeiten und individuellen Ausgleichsmaßnahmen während des Studiums und unterstützt in Konfliktfällen.
Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten und ihre Stellvertreter*innen beraten und vertreten schwerbehinderte Kolleg*innen und ihnen Gleichgestellte mit dem Ziel der Inklusion am Arbeitsplatz.
Der AStA der Universität Bonn setzt sich ebenfalls für die Belange von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung ein. Neben einem regulären Beratungsangebot, findet regelmäßig ein Stammtisch für Behinderte und (chronisch) kranke Studierende (BOCKS) statt.
Das CIMND*-Referat setzt sich für die Belange der von Ableismus betroffenen Studierenden ein.
Der*Die Inklusionsbeauftragte wird vom*n dem*r Arbeitgeber*in bestellt und unterstützt und kontrolliert diesen im Hinblick auf die Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtungen. Zu den Aufgaben gehört es, darauf zu achten, dass dem*der Arbeitgeber*in obliegende Pflichten sämtlicher zum Schutz schwerbehinderter Menschen betreffende Regelungen erfüllt werden. Thomas Rosenkranz ist Ihr Ansprechpartner an der Universität Bonn.
Beratung zu Fragen der Finanzierung, Stipendien, Leistungen der Eingliederungshilfe, Pflege und Assistenz sowie Fragen der Wohnungssuche erhalten Studierende mit Behinderung und / oder chronischer Erkrankung beim Studierendenwerk Bonn.
Teilhabe am Hochschulleben betrifft insbesondere die Zugänglichkeit von Angeboten. Auch der Zugang zu Informationen und Technologien muss so gestaltet sein, dass alle Menschen sie nutzen können. Um digitale Barrieren aufzuspüren, zu beseitigen und zukünftig zu vermeiden, wird seitens der Stabsstelle Chancengerechtigkeit und Diversität perspektivisch eine Teilstrategie zur digitalen Barrierefreiheit entwickelt. Die Gestaltung von Websites, Formularen und Dokumenten, aber auch die Entwicklung einer barrierefreien Campus-App sind zentral.
(Digitaler) Barrierenmelder
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung, die Zugänglichkeit der Website der Stabsstelle zu verbessern, indem Sie vorhandene Barrieren melden.
Kontaktieren Sie uns gerne hier.
Navigierbarer Campus-Plan mit barrierearmen Wegen
Im Rahmen des Seminars „Location-Based Services“ entwickelten Studierende eine App, die einen navigierbaren Campusplan mit barrierearmen Wegen sowie Zugängen zur Verfügung stellt.
Studium Inklusiv in den Wirtschafts-wissenschaften
Informationen zur Barrierefreiheit und zu Ansprechpersonen im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.
AStA-App mit Raumplänen
Der AStA der Uni-Bonn stellt eine App für Android bereit, auf der auch die Gebäudepläne vom Hauptgebäude, der Mensa Nassestraße und dem Juridicum mit Adressen und Öffnungszeiten und GPS-Position angezeigt werden können.
Julia Lindenberg
Weiterführende Handreichungen und Studien
Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)
Hier gibt es alle wichtigen Hinweise und Informationen zur Zulassung, zum Studieneinstieg, zum Studium und zur Finanzierung.
Studie „Situation von Frauen mit Schwerbehinderung am Arbeitsmarkt“
Die Studie widmet sich einer intersektionalen Sicht auf Teilhabe am Arbeitsleben mit dem Fokus auf Frauen mit Schwerbehinderung.
Studie „LSBTIQ*inklusiv NRW“
Die quantitative Studie untersucht die Lebenswirklichkeit und Problemlagen von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- Intersexuellen sowie Queeren Personen, die unterschiedliche Formen der Behinderung haben.