Inklusive Hochschule

Das Förderprogramm „Inklusive Hochschule“ des Landes NRW und der Universität Bonn zielt auf die Entwicklung von Maßnahmen, um chancengleiche Bedingungen für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung für einen erfolgreichen Studienabschluss zu schaffen. Um den individuellen Bedarfen der Studierenden ebenso Rechnung zu tragen wie den spezifischen Studienbedingungen und Situationen der Fakultäten und Organisationseinheiten, ist es möglich, in vier unterschiedlichen Förderlinien Mittel zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über Confluence.

Förderlinien

Piktogramm einer Person im Rollstuhl
© Colourbox/BZH

Förderlinie 1: Projektförderung

Fakultäten, Fachbereiche, Lehrende und Studierende (in Kooperation mit Lehrenden) können Mittel für Projekte zur Unterstützung Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung beantragen. Die Mittel werden in einem Antragsverfahren zweckgebunden und bedarfsgerecht für bspw. spezielle Ausstattung, zusätzliches Personal oder Sensibilisierungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen vergeben. Es können Projekte mit einem Betrag von bis zu 30.000€ gefördert werden; bei entsprechender Begründung gelten im Einzelfall höhere Fördersummen. Bitte geben Sie eine auf die geplanten Maßnahmen hin begründete Laufzeit für Ihr Projekt an (übliche Laufzeiten sind 12, 18 oder 24 Monate); Projekte können gegebenenfalls auch verlängert werden. Über die Vergabe entscheidet der Prorektor für Studium, Lehre und Hochschulentwicklung zusammen mit der Prorektorin für Chancengerechtigkeit und Diversität basierend auf den Kriterien der Erhöhung von Teilhabechancen, der Relevanz und Dringlichkeit der Maßnahmen, ihrer Nachhaltigkeit und Transfermöglichkeit sowie dem Innovationsgrad der Projekte.

Förderlinie 2: Einsatz von Studienbegleitungen

Die ersten Schritte an der Universität sind für Studierende mit vielen Herausforderungen verbunden. Für Studierende, die in Wechselwirkung mit einer Beeinträchtigung auf Barrieren beim Studieren stoßen, kann diese Anfangsphase oder mitunter das gesamte Studium als außergewöhnliche Belastung empfunden werden. Eine individuelle Begleitung und Beratung durch Studienbegleitungen kann Studierenden dabei helfen, sich von Beginn an auf ihr Studium zu konzentrieren und aktiv am Studienleben teilzunehmen. Ihre Aufgabe ist es, unter Berücksichtigung der individuellen Situation, Studierende mit Behinderung insbesondere in den ersten zwei Semestern zu begleiten und so die Bewältigung des Studienalltags zu verbessern. Bei Bedarf können Fakultäten Mittel für den Einsatz von Studienbegleitungen bis zu 6 Stunden/Woche erhalten. Die Begleitung und Beratung können sowohl digital als auch vor Ort stattfinden.

Piktogramm von zwei Händen, die ein Zeichen in Gebärdensprache formen
© Colourbox/BZH
Piktogramm von Büchern und Kopfhörern
© Colourbox/BZH

Förderlinie 3: Einrichtung von Arbeitsplätzen in den Institutsbibliotheken

Studierende mit einer studienerschwerenden Beeinträchtigung sind auf barrierefreie Arbeitsplätze sowie technische Hilfsmittel für ihr Studium angewiesen. Während sie ihren Platz zum Lernen zuhause individuell einrichten können, sind sie in der Universität auf die Ausstattung angewiesen, die sie dort vorfinden. Diese entspricht nur selten den Anforderungen, die diese Zielgruppe an einen adäquaten Arbeitsplatz stellt. Institutsbibliotheken können für die Einrichtung von Arbeitsplätzen Mittel beantragen. Neben höhenverstellbaren Möbeln betrifft dies insbesondere die Anschaffung einer speziellen Arbeitsausstattung (Arbeitsgeräte und Software-Lizenzen).

Förderlinie 4: Einrichtung von kombinierten Ruhe- und Rückzugsräumen

Die Fakultäten erhalten je nach Bedarf und auf Antrag Mittel zur Einrichtung von kombinierten Ruhe- und Rückzugsräumen, welche vor allem Studierende mit Autismus-Spektrum-Störungen, AD(H)S oder chronischen Schmerzen im Studienalltag benötigen. Auch in Prüfungssituationen wünschen sich Studierende mehr Ruhe und weniger Störquellen. Die Räume sollten zum einen mit Sitz- und Liegegelegenheiten ausgestattet sein, zum anderen auch einen barrierefreien Arbeitsplatz bieten. Es können Mittel sowohl für die Neueinrichtung als auch für den Ausbau bestehender Ruhe- und Rückzugsräume beantragt werden.

Piktogramm eines Betts
© Colourbox/BZH

Fristen

In der Förderlinie 1 können Sie zu folgenden Fristen Projekte beantragen: 

  • 30. März
  • 30. Juni
  • 31. August
  • 30. November 2024

Anträge in den Förderlinien 2-4 können Sie jederzeit stellen.

Antragsstellung

Bitte stellen Sie Ihren Antrag über das Formular auf der Confluence-Seite Inklusive Hochschule.

Kontakt

Ansprechpersonen

Bei Rückfragen stehen Ihnen Dr. Anna Karin und Marie Ullenboom unter inklusive-hochschule@uni-bonn.de gerne zur Verfügung.

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