Diskriminierungsschutz

Wissentlich, dass Diskriminierung im universitären Kontext nicht gänzlich verhindert werden kann, ist Diskriminierungsschutz ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein. Ziel ist es, durch Maßnahmen des Diskriminierungsschutzes die Arbeits- und Lebensbedingungen an der Hochschule gleichberechtigt und diskriminierungssensibel zu gestalten. Denn Diversität, und damit auch die Wertschätzung dieser, ist eine Voraussetzung für Exzellenz und Innovation in Lehre und Forschung.

Was ist Diskriminierung?

Unter Diskriminierung wird im juristischen Sinne die ungleiche Behandlung einer Person aufgrund von geschützten Diskriminierungsmerkmalen, ohne dass dafür eine sachliche Begründung vorliegt, verstanden. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn Gleiches unterschiedlich behandelt wird, aber auch dann, wenn Personen mit unterschiedlichen Voraussetzungen gleich behandelt werden. Diese Form der Ungerechtigkeit kann sich in den Handlungen einer Person, in Regelungen oder Maßnahmen manifestieren. 

Gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gelten folgende Merkmale als schutzwürdig:

  • rassistische Zuschreibungen
  • ethnische Herkunft
  • Geschlecht (umfasst auch trans­ und inter*Personen)
  • Religion oder Weltanschauung (umfasst auch Nichtzugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung)
  • Behinderung
  • Lebensalter
  • sexuelle Identität.

Wesentlich für die Beurteilung von Diskriminierung ist das Resultat der ungleichen Behandlung, nicht die Absicht oder das Motiv dahinter. Zudem sind für eine Hochschule, die Diskriminierung verhindern möchte, weitere Merkmale von bedeutender schutzwürdiger Relevanz, wie zum Beispiel der Familienstatus, die soziale Herkunft oder chronische Krankheiten.

Neues Angebot: Netzwerke für Beschäftigte

Die Netzwerke sollen einen informellen Ort für Beschäftigte bieten, die sich auf freiwilliger Basis zusammenschließen, um gemeinsame Interessen, Ziele oder Erfahrungen zu teilen.

Blick von unten auf ein Dach aus bunten Regenschirmen
© Pixabay

Vor Diskriminierung schützen

Die Universität Bonn sieht sich in der Verantwortung, den Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder zu gewährleisten und entsprechende Verstöße zu ahnden. Sie nimmt daher ihre Aufgabe wahr, sich gegen jede Art von Diskriminierung zu wenden, ein diskriminierungsarmes und gewaltfreies Umfeld zu schaffen und eine klare Haltung gegen Rassismus und Diskriminierung einzunehmen. Der Schutz vor Diskriminierung wird als Querschnittsaufgabe verstanden, die eine Kultur des Hinschauens und Benennens fördert und alle Mitglieder auffordert, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Dazu werden Ungleichheiten auf der Struktur- und Handlungsebene in den Blick genommen.

Die Stabsstelle Chancengerechtigkeit und Diversität setzt sich dafür ein, dass Diskriminierungsschutz in allen Bereichen der Universität umgesetzt wird, um so ein gleichberechtigtes und diskriminierungsfreies Lehren, Forschen, Arbeiten und Studieren für alle Universitätsangehörigen sicherzustellen. Dafür entwickelt die Stabsstelle Strategien und Maßnahmen, leistet Vernetzungsarbeit und bietet unter anderem Empowermentangebote für Betroffene an. 

Richtlinien

Richtlinie zu sexualisierter Gewalt und Diskriminierung

Die Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt beschreibt Verhaltensmaßstäbe, Verfahrensabläufe und mögliche Reaktionen im Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt.

Gelb-schwarze Warnstreifen
© Colourbox

Was tun bei Diskriminierung?

Verwaltungsstelle für Diskriminierungsschutz (AGG-Beschwerdestelle)

Die Verwaltungsstelle für Diskriminierungsschutz (AGG-Beschwerdestelle) nimmt Beschwerden von Beschäftigten, Studierenden und auch Dritten entgegen, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität eine Diskriminierung erfahren haben. Sie erhalten dort Informationen, Beratung und Unterstützung bei der Vertretung ihrer Interessen.

Anlaufstellen & Netzwerke

Beratungsangebote

Unter folgendem Link finden Sie Beratungsangebote der Stabsstelle Chancengerechtigkeit und Diversität, an die Sie sich im Falle einer Diskriminierung wenden können.

Netzwerke für Beschäftigte

Hier geht zu den Netzwerken für Mitarbeitende der Universität Bonn.

Studentische Akteur*innen im Bereich Diskriminierungsschutz

Hier finden Sie studentische Initiativen, Referate und Beratungsangebote, die sich mit Dimensionen im Sinne des Diskriminierungsschutzes befassen.

Kontaktstelle LGBTQIA*

Hier finden Sie Unterstützung und Beratung in allen Belangen, die mit Benachteiligung und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der Geschlechtsidentität zusammenhängen.

Hilfe bei sexualisierter Diskriminierung

Wenn Sie Opfer von sexualisierter Diskriminierung und/oder Gewalt geworden sind, finden Sie passende Anlaufstellen hier.

Weitere Angebote zum Thema Diskriminierungsschutz

Vorgezogene Namensänderung

Wenn Sie als trans*, inter* oder nichtbinäre Person Ihren Namen und/oder Personenstand vorzeitig ändern möchten, finden Sie unter folgendem Link weiterführende Informationen. 

Kostenfreie Menstruationsprodukte

Die Universität Bonn stellt ihren Studierenden kostenfreie Menstruationsprodukte zur Verfügung. Alle Informationen rund um das Projekt finden Sie hier.


Kontakt

Avatar Jokela

Jukka Jokela

Referent für Diskriminierungsschutz

Dechenstraße 3-11

53115 Bonn

Avatar Salbert

Naomi Salbert

Referentin für Diskriminierungsschutz

Dechenstraße 3-11

53115 Bonn

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Aktuelles

Alle aktuellen Projekte und Veranstaltungen der Stabsstelle rund um das Thema Diversität. 

Diversity-Glossar

Im Diversity-Glossar werden relevante Begriffe im Themenfeld Diversität erklärt.

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