06. Oktober 2022

Vorgezogene Namensänderung Vorgezogene Namensänderung für transidente Studierende

Transidente Studierende können jetzt ihren Namen und Geschlechtseintrag schon vorzeitig ändern

Eine Regenbogenfahne
Eine Regenbogenfahne © Colourbox
Alle Bilder in Originalgröße herunterladen Der Abdruck im Zusammenhang mit der Nachricht ist kostenlos, dabei ist der angegebene Bildautor zu nennen.

An der Universität Bonn haben trans*, nichtbinäre und inter* Personen die Möglichkeit, die Änderung des Vornamens und/oder des Geschlechtseintrags in den universitären Systemen (inkl. Prüfungsämter und Beurkundung) vorab – also ohne eine gerichtliche Entscheidung gemäß Transsexuellengesetz (TSG) – zu beantragen. Grundlage hierfür ist ein standardisiertes Formular, mit dem bei den datenverarbeitenden Stellen (Studierendensekretariat, Personaldezernat, HRZ-IdM) der entsprechende Änderungswunsch beantragt werden kann. Voraussetzung ist die Vorlage des dgti-Ergänzungsausweises. Weitere Informationen sind direkt im entsprechenden Antragsformular nachzulesen.

Studierende können sich vor einer amtlichen Änderung des Namens und/oder des Geschlechtseintrags mit den von ihnen gewünschten Angaben an der Universität Bonn einschreiben, wenn sie dies mit dem hierfür vorgesehen Formular beantragen und ihren dgti-Ergänzungsausweis vorlegen. Sofern im Laufe des Studiums eine vorgezogene Änderung des Namens und/oder Geschlechtseintrags erbeten wird, können die im System erfassten Daten auf Antrag und Vorlage des dgti-Ergänzungsausweises verändert werden. 

Auch an der Universität Bonn beschäftigten Personen können unter denselben Voraussetzungen wie die Studierenden eine vorgezogene Änderung des Namens und/oder Geschlechtseintrags bei Einstellung oder im Laufe ihres Beschäftigungsverhältnisses beantragen. Auch hier reichen die Vorlage des dgti-Ergänzungsausweises und das Ausfüllen des entsprechenden Formulars zur Änderung der Daten aus.

Die Möglichkeit der Änderung des Vornamens und/oder des Geschlechtseintrags vor einer amtlichen Änderung steht auch kleinen Zweithörer*innen, Gasthörer*innen, besonderen Gasthörer*innen eines Weiterbildungsgangs oder Kooperationsstudiengangs, Teilnehmer*innen des Begabtenförderungsprojekts „FFF“ oder Besitzer*innen einer Uni-ID nach den Vorgaben des Regelwerks für den Zugang zu den Diensten der Universität Bonn für die Gruppe „Freie Mitarbeiter“ zu, wenn sie dies unter Vorlage des dgti-Ergänzungsausweises mit dem Formular zu Beginn oder im Laufe ihrer Verbindung zur Universität Bonn beantragen.

Alle wichtigen Informationen zum Änderungsprozess und den benötigten Unterlagen finden Sie hier.

Wird geladen