Um den individuellen Bedarfen der Studierenden ebenso Rechnung zu tragen wie den spezifischen Studienbedingungen und Situationen der Fakultäten und Organisationseinheiten, ist es möglich, in vier unterschiedlichen Förderlinien Mittel zu beantragen: Projektförderung, Einsatz von Studienbegleitungen, Einrichtung von Arbeitsplätzen in Institutsbibliotheken und Einrichtung von kombinierten Ruhe- und Rückzugsräumen.
Im Sinne einer chancengerechten Hochschule, die eine Kultur der Wertschätzung und Anerkennung pflegt (cf. Maxime 4 in Studium und Lehre), gilt es, Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung bei der Planung und Organisation von Strukturen und Prozessen zu berücksichtigen und Angebote zu schaffen, die ihre spezifischen und individuellen Bedarfe adressieren. Ziel ist es, Maßnahmen zu entwickeln, die Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung darin unterstützen, ihr Studium ohne Nachteile zu absolvieren und erfolgreich abzuschließen.