Hinweise zur Namensänderung
Sie sind trans*, inter* oder nicht-binär und möchten Ihren Namen und/oder Personenstand ändern? Das geht jetzt ganz leicht über das Studienportal. Haben Sie Ihre Daten noch nicht offiziell geändert, können Sie dennoch mit dem dgti*-Ergänzungsausweis eine vorzeitige Änderung beantragen. Alle Informationen rund um das Verfahren finden Sie auf dieser Seite.
Hinweise zur Namensänderung und Änderung des Geschlechtseintrages
Wenn Sie Ihren Namen und/oder Personenstand bereits über das Selbstbestimmungsgesetz geändert und Ihren neuen Personalausweis erhalten haben, können Sie eine Namensänderung einfach über das Studienportal beantragen. Dort können Studierende die Änderung ihrer Daten unter Service > Anträge > Änderung Personendaten formlos beantragen. Dazu brauchen Sie nur die "Bescheinigung über die geänderte Namensführung" und einen Nachweis über ihre alten Daten (Personalausweis, Geburtsurkunde) vorzulegen.
Haben Sie ihre Daten noch nicht offiziell geändert, können Sie durch Vorlage des dgti*-Ergänzungsausweises dennoch eine vorzeitige Namensänderung beantragen. Dazu füllen Sie bitte den untenstehenden Antrag zur vorzeitigen Namensänderung aus und schicken ihn an die für sie zuständige Stelle. Bei Fragen rund um das Verfahren wenden Sie sich gerne an die Kontaktstelle LGBTQIA* unter: e.kilian@uni-bonn.de.

Namensänderung über den Studienservice
Haben Sie Ihren Namen bereits offiziell beim Standesamt ändern lassen? Nach Erhalt der „Bescheinigung über die Namensführung“ können Sie die Änderung Ihrer Daten einfach im Studienservice beantragen.
Vorzeitige Namensänderung
Wenn Sie beispielsweise keinen deutscher Personalausweis, einen Aufenthaltstitel oder Duldung/ Aufenthaltsgestattung haben, kontaktieren Sie gerne direkt die Kontaktstelle oder zuständige Personen beim dgti* Ergänzungsausweis (ea@dgti.org). Die richtigen Ansprechpersonen für einen ausgefüllten Antrag finden Sie untenstehend oder auf dem Antragsformular.
Sollten mehrere Stellen für Sie zuständig sein, reicht es aus, den Antrag an eine beliebige der
zuständigen Stellen zu schicken. Sie müssen den Antrag nur einmal stellen.
Studierendensekretariat
Ansprechperson: Frau Schneider
Email-Kontakt: Schneiderc@verwaltung.uni-bonn.de
Dezernat 3 - Personalmanagement
Regina-Pacis-Weg 3, 53113 Bonn
E-Mail-Kontakt: digitalisierung.personal@verwaltung.uni-bonn.de
Hochschulrechenzentrum
Identity Management
Wegelerstraße 6, 53115 Bonn
Email-Kontakt: idm@uni-bonn.de
Weitere Informationen
Zum dgti* Ergängzungsausweis
Der dgti-Ergänzungsausweis ist ein standardisiertes Ausweispapier, das alle selbstgewählten personenbezogenen Daten (Vorname, Pronomen und Geschlecht) dokumentiert und ein aktuelles Passfoto zeigt. Bei sämtlichen Innenministerien, bei der Polizei, vielen Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen ist er bekannt und akzeptiert. Dort, wo dies noch nicht der Fall ist, hilft ein QR-Code auf dem Ausweis weiter.
Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti), ist ein aus der Selbsthilfe entstandener Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Akzeptanz von trans*-, inter*geschlechtlichen, nicht-binären und agender (TINA*) Menschen innerhalb der Gesellschaft auf allen Ebenen zu fördern. Der Ergänzungsausweis soll Diskriminierung von Menschen vorbeugen, die ihren Namen noch nicht offiziell geändert haben.
Hinweise zur Namensänderung über das Standesamt
Seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024, ist eine Änderung des Namens und Personenstandes einfacher möglich. Wenn Ihr Antrag auf Namensänderung bereits vom Standesamt bewilligt wurde, können Sie die Änderung über den Studienservice online beantragen. Dazu wird von Ihnen die „Bescheinigung über die geänderte Namensführung“ und einen Nachweis der alten Daten benötigt. Dies kann durch den alten Personalausweis oder die alte Geburtsurkunde geschehen.
Um Ihren Namen auf ihrem Personalausweis zu ändern, müssen Sie sich an das Standesamt an Ihrem Geburtsort wenden.
FAQ
Der dgti-Ergänzungsausweis ist ein standardisiertes Ausweispapier, das alle selbstgewählten personenbezogenen Daten (Vorname, Pronomen und Geschlecht) dokumentiert und ein aktuelles Passfoto zeigt. Bei sämtlichen Innenministerien, Polizei, vielen Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen ist er bekannt und akzeptiert. Er stellt somit eine staatlich anerkannte Übergangslösung dar, die eine Namensänderung vor einem Gerichtsurteil auf grundlage des TSG deutschlandweit vereinheitlichen und erleichtern sollte. Für Personen, die ihren Namen noch nicht offiziell ändern können oder wollen, stellt der Ergänzungsausweis auch heute noch eine gute Alternative dar.
Leider ist die Änderung der Uni-ID nur nach der offiziellen Namensänderung möglich. Den Antrag zur Änderung der Uni-ID können Sie daraufhin an das HRZ stellen.
Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Uni-ID in Ihrer E-Mail-Adresse sichtbar ist, können Sie sich jederzeit ein Mail-Alias einrichten. Dies ist über das E-Mail-Portal der Universität Bonn möglich. Weitere Informationen finden Sie hier. Der Anzeigename in Ihrem E-Mail-Programm ist unabhängig von ihrer Uni-ID und kann von Ihnen selbst auch schon vor Änderung der ID durchgeführt werden.
Sollten mehrere Stellen für Sie zuständig sein, reicht es aus, den Antrag an eine beliebige der
zuständigen Stellen zu schicken. Sie müssen den Antrag nur einmal stellen.
Wenn Ihre Namensänderung bereits durchgeführt wurde, müssen Ihre Daten zunächst noch bei sciebo aktualisiert werden. Melden Sie sich dafür auf dem MYSCIEBO Portal der Uni Bonn an und verlängern Sie Ihren Account. Durch diesen Vorgang werden Ihre persönlichen Daten mit der Datenbank des HRZ abgeglichen und aktualisiert.
Kontakt
Esther Kilian (sie/ihr)
Dechenstraße 3-11
53115 Bonn