Vorgezogene Nachfolgeberufung von Professorinnen

Was ist das Ziel der Förderung?

Die Universität Bonn strebt in der Wissenschaft auf allen Ebenen ein ausgeglichenes Verhältnis der Geschlechter an. Ziel des STEP Recruiting ist es, herausragende Wissenschaftlerinnen frühzeitig für eine Professur an der Universität Bonn zu gewinnen und so den Anteil an Professorinnen zu erhöhen. In Fällen, in denen die Chance besteht, besonders herausragende Wissenschaftlerinnen durch schnelles Handeln für die Universität Bonn gewinnen zu können, obwohl eine entsprechende Vakanz gegenwärtig nicht zur Verfügung steht, kann die vorgezogene Nachfolgeberufung von Professorinnen gefördert werden. 

Was umfasst die Förderung?

Gefördert wird die vorzeitige Nachbesetzung einer Professur mit einer Wissenschaftlerin. Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus  §36 Landeshochschulgesetz NRW. Die Dauer der Förderung bemisst sich individuell nach vorheriger Absprache.

Frauen in einem Meeting
© Colourbox

Förderung beantragen

Bitte nehmen Sie vor Antragstellung mit uns Kontakt auf. In einem persönlichen Gespräch können gemeinsam die individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Förderung geklärt werden.

Wer kann einen Antrag einreichen?

Antragsberechtigt sind alle Fakultäten sowie zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen der Universität Bonn. Der Antrag ist durch den*die Dekan*in der jeweiligen Fakultät bzw. den*die geschäftsführende*n Direktor*in der zentralen wissenschaftlichen Einrichtung an das Rektorat zu stellen.

Welche Unterlagen werden im Fall der Förderung der vorzeitigen Nachbesetzung erforderlich?

  • Kurzes Begründungsschreiben mit folgenden Angaben:
    • Bedeutung der Berufung für die Stärkung der Gleichstellung im Fachbereich
    • Übernahmeerklärung mit entsprechender Stellenzuweisung nach Ablauf der Überbrückungsfinanzierung
    • Beabsichtigtes Ausstattungsangebot
    • Darstellung des Vorgehens
  • Tabellarischer Lebenslauf inkl. Forschungsausrichtung und Publikationsverzeichnis der zu berufenden Professorin

Wann ist die Antragsfrist?

Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?

  • Bedeutung der Berufung für die Stärkung der Gleichstellung im Fachbereich
  • Einbindung in den Forschungs- und Lehrkontext der Universität Bonn
  • Anbahnung oder Durchführung von qualitativ hochwertigen und relevanten Forschungsprojekten (bspw. in Verbindung mit den TRAs)
  • Überzeugende Planungen zur Anbahnung gemeinsamer Drittmittelprojekte

Kontakt bei Rückfragen

Prof. Dr. Irmgard Förster

Prorektorat für Chancengerechtigkeit und Diversität 

Kontakt

+49 228 73 68758

prorektorin.foerster@uni-bonn.de

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