Tagungsteilnahme oder Auslandsaufenthalt

Was ist das Ziel der Förderung?

Die Förderung von Tagungsteilnahmen oder Auslandsaufenthalten durch STEP 5c hat es zum Ziel, die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen sowie Auslandsaufenthalte zu Forschungszwecken zu ermöglichen, um eigene Forschungsergebnisse einem internationalen Publikum vorstellen und mit anderen (internationalen) Wissenschaftler*innen diskutieren zu können. Zudem erhält die Wissenschaftlerin Gelegenheit, Kontakte zu anderen Fachvertreter*innen knüpfen und ihr Forschungsnetzwerk ausbauen zu können.

Was umfasst die Förderung?

Die Reisekosten für Tagungs- und Konferenzteilnahmen können gemäß der geltenden Reisekostenrichtlinien (s. hierzu auch die Erläuterungen im Intranet) bis max. 2.000 Euro übernommen bzw. bezuschusst werden. Die Reisekosten für Auslandsaufenthalte von bis zu 2 Monaten können gemäß der geltenden Reisekostenrichtlinien bis max. 5.000 Euro gefördert werden. Ausnahmen sind entsprechend zu begründen. 

Auch die Teilnahme an digital durchgeführten Tagungen und Konferenzen kann finanziell gefördert werden.

Frauen in einem Meeting
© Colourbox

Förderung beantragen

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung ausschließlich das Antragsformular: Förderung Tagungs- oder Konferenzteilnahme bzw. das Antragsformular: Förderung Auslandsaufenthalt. 

Wer kann einen Antrag einreichen?

In dieser Förderlinie sollen nur noch Postdoktorandinnen gefördert werden, die an der Universität Bonn beschäftigt sind. Die Übernahme von Reisekosten kann nur einmalig beantragt werden; d.h. es ist keine mehrmalige Förderung möglich.

Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?

  • Kurzes Begründungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf inkl. Forschungsausrichtung
  • Einladungsschreiben inkl. Bestätigung über die Annahme des Vortrages bzw. Einladungsschreiben der Partnerinstitution
  • Reisekostenschätzung

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?

  • Bedeutung der Teilnahme bzw. des Aufenthaltes für die eigene Forschung

Wann ist die Antragsfrist?

Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens 2 Monate vor Reiseantritt ein.

Kontakt bei Rückfragen

Anna Hollstegge

Leitung der Stabsstelle Chancengerechtigkeit und Diversität

Wird geladen