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Zum Feedback-Mechanismus
Dieser Feedback-Mechanismus ist eine Teilmaßnahme im Projekt „Quick Wins für digitale Barrierefreiheit“ der Stabsstelle Chancengerechtigkeit und Diversität und des Digital Science Centers (DiCe) der Universität Bonn.
Die Stabsstelle Chancengerechtigkeit und Diversität nimmt Ihre Meldung auf. Es wird ein Ticket erstellt, die gemeldeten Barrieren werden dokumentiert und Ihr Anliegen an die für die Lösung des Problems zuständige Stelle weitergeleitet. Sie erhalten schnellstmöglich, spätestens jedoch nach 4 Wochen, eine Rückmeldung.
Das Einrichten eines Feedback-Mechanismus dient auch dem Monitoring derzeit noch bestehender digitaler Barrieren an der Universität Bonn. Sollten nicht alle Barrieren sogleich behoben werden können, dient ihre Erfassung zur Ableitung zukünftiger Maßnahmen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Seite verwendet das Open Source Content Management System Plone. Es entspricht nach eigenen Angaben den "Web Content Accessibility Guidelines" (WCAG 2.1) Level 'AA' für Menschen mit Behinderung, einschließlich Blindheit und Sehbehinderung, Taubheit und eingeschränktem Hörvermögen, Lernbeschränkungen, kognitive Einschränkungen, Bewegungseinschränkungen, Sprachbehinderung, Lichtempfindlichkeit, sowie unterschiedliche Kombinationen dieser Behinderungen. Diese Seite wurde so entwickelt, dass unterschiedliche Arten des Zugriffs und der Nutzung berücksichtigt werden.
Standardkonformität
Diese Website verwendet unterstützende Technologien wie WAI-ARIA-Rollen nach den aktuellen Vorgaben. Die Standards und die Inhalte der Website sind jedoch im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen. Sollten Probleme in Bezug auf die Barrierefreiheit auftreten, nutzen Sie bitte das obenstehende Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail an barriere-melden@uni-bonn.de.
Einige Punkte der WCAG 2.1 Richtlinien sind unterschiedlich interpretierbar. Es mag Fälle geben, in denen es unterschiedliche Auffassungen gibt. Detailliertere Informationen zur Barrierefreiheit von Plone finden Sie unter https://plone.org/accessibility.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 2, § 3 Absätze 1 bis 3 und § 4 der BITVNRW, die auf der Grundlage von § 10e des BGG NRW erlassen wurde.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des BGG NRW zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, können Sie dafür einen entsprechenden Antrag ausfüllen und ihn per E-Mail an die Ombudsstelle senden. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit an der Uni Bonn
Frei zugänglich:
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