Postdoktorandinnen-Förderung

Was ist das Ziel der Förderung?

Ziel der Postdoktorandinnen-Förderung ist, exzellente Wissenschaftlerinnen in Qualifikationsphasen an die Universität zu binden und so den Anteil an Frauen in der Wissenschaft zu erhöhen. Postdoktorandinnen werden speziell in Übergangsphasen von Drittmittelprojekten unterstützt. Mithilfe der Förderung können die Wissenschaftlerinnen ihre Qualifikation gezielt vorantreiben und erfolgreich abschließen.

Was umfasst die Förderung?

In Fällen, in denen nach Auslaufen der Finanzierung keine direkte Anschlussfinanzierung zur Verfügung steht, werden zur Überbrückung dieses Zeitraums Mittel zur Finanzierung einer Personalstelle (bis zu 100%) für Postdoktorandinnen für maximal 24 Monate zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist, dass die Anschlussfinanzierung sichergestellt ist.

Frauen in einem Meeting
© Colourbox

Förderung beantragen

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung ausschließlich das Antragsformular: Postdoktorandinnen-Förderung.

Wer kann einen Antrag einreichen?

Die Bewerbung erfolgt durch die Leitung des Forschungsprojekts, vorzugsweise durch eine Professorin der Universität Bonn. Ein Forschungsumfeld, das die wissenschaftliche Betreuung der zu fördernden Nachwuchswissenschaftlerin gewährleistet, wird vorausgesetzt. Darüber hinaus muss eine institutionelle Anbindung an die Universität Bonn über die gesamte Qualifikationsphase gesichert sein.

Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?

  • Kurzes Begründungsschreiben mit folgenden Angaben:
    • Skizze des Forschungsvorhabens
    • Darstellung der Einbindung der zu fördernden Nachwuchswissenschaftlerin in das Forschungsumfeld durch den*die Projektleiter*in
    • Übernahmeerklärung mit entsprechender Finanzierungsangabe nach Ablauf der Überbrückungsfinanzierung
  • Tabellarischer Lebenslauf inkl. Publikationsverzeichnis der zu fördernden Nachwuchswissenschaftlerin

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?

  • Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens der Nachwuchswissenschaftlerin
  • Verlässlichkeit der Finanzierung bzw. Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Förderung

Wann ist die Antragsfrist?

Anträge für einen Beginn der Förderung ab dem 1.9. können bis zum 1.5. des jeweiligen Kalenderjahres, Anträge für einen Förderungsbeginn ab dem 1.3. können bis zum 1.11. des Vorjahres gestellt werden.

Kontakt bei Rückfragen

Anna Hollstegge

Leitung der Stabsstelle Chancengerechtigkeit und Diversität

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