Barrierefreiheit

Digitale Barriere melden

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn möchte ihre Webseiten für alle Menschen zugänglich gestalten und umsetzen. Dennoch kommt es im Hochschulalltag leider immer wieder zu Einschränkungen durch digitale Barrieren. Diese sind meist nur für diejenigen sichtbar, die davon betroffen sind. Sollten Ihnen auf einer unserer Seiten digitale Barrieren begegnen, freuen wir uns, wenn Sie uns diese über das untenstehende Formular mitteilen.

Sollte das Formular für Sie nicht barrierefrei sein, schreiben Sie uns eine Mail an barriere-melden@uni-bonn.de.


Sollten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen wünschen, ist die Angabe einer E-Mail-Adresse notwendig.
Bitte füllen Sie dieses Feld mit dem im Platzhalter angegebenen Beispielformat aus.
Die Telefonnummer wird gemäß der DSGVO verarbeitet.

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.

Zum Feedback-Mechanismus

Dieser Feedback-Mechanismus ist eine Teilmaßnahme im Projekt „Quick Wins für digitale Barrierefreiheit“ der Stabsstelle Chancengerechtigkeit und Diversität und des Digital Science Centers (DiCe) der Universität Bonn. 

Die Stabsstelle Chancengerechtigkeit und Diversität nimmt Ihre Meldung auf. Es wird ein Ticket erstellt, die gemeldeten Barrieren werden dokumentiert und Ihr Anliegen an die für die Lösung des Problems zuständige Stelle weitergeleitet. Sie erhalten schnellstmöglich, spätestens jedoch nach 4 Wochen, eine Rückmeldung. 

Das Einrichten eines Feedback-Mechanismus dient auch dem Monitoring derzeit noch bestehender digitaler Barrieren an der Universität Bonn. Sollten nicht alle Barrieren sogleich behoben werden können, dient ihre Erfassung zur Ableitung zukünftiger Maßnahmen.


Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Webseiten der Rheinischen Friederich-Wilhelms-Universität Bonn sowie deren Unterseiten des zentralen Webauftritts (Plone) unter www.uni-bonn.de.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Universität Bonn bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 2, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 4 der BITV NRW, die auf der Grundlage von § 10e des BGG NRW erlassen wurden. 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum seit dem 17.4.25 als fortlaufendem Prozess durchgeführten Selbstbewertung der Webseiten auf www.uni-bonn.de unter Hinzuziehung der automatisierten Prüfsoftware Siteimprove. Mit der Software Siteimprove wurde eine Stichprobe (12.500 Seiten) des mehr als 500.000 Seiten umfassenden Webauftritts der Uni Bonn überprüft. Die dabei gefundenen Barrieren können mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf den gesamten Webauftritt übertragen werden. Noch nicht gelistete Barrieren können über den Feedbackmechanismus gemeldet und entsprechend ergänzt werden.

Diese Webseiten sind mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Bilder und Alternativtexte
    • Es fehlen teilweise Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Bedienelemente.
    • Bilder und Grafiken enthalten teilweise einen Alternativtext, der nicht zu dem darauf Abgebildeten passt. Dies liegt daran, dass im Content Management System ein Platzhalter-Alt-Text hinterlegt ist, der teilweise nicht gelöscht oder geändert wurde.
    • Grafiken und Bilder enthalten zum Teil Textinformationen.
    • Auf einigen Seiten haben mehrere Links denselben Alternativtext.
    • In einigen Elementen ist die Zeilenhöhe fixiert und/oder liegt unter dem Mindestwert.
    • Teilweise fehlen Alternativtexte auf Schaltflächen.
  • Farben und Kontraste
    • Die Farbkombinationen von Überschriften, Bildern und Hintergründen erfüllen teilweise nicht die Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit.
  • Struktur und Schriftgröße
    • Die Hierarchie von Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
    • Bedienelemente sind zum Teil nicht groß genug oder haben nicht ausreichend Abstand zu anderen Bedienelementen.
  • Links
    • Links führen zum Teil im selben Kontext auf dieselbe Seite
    • Links sind teilweise nicht eindeutig identifizierbar
    • Teilweise werden identische Links verwendet.
  • Audiovisuelle Medien
    • Teilweise fehlende Transkripte für Audio-Inhalte.
  • Interaktive Elemente
    • Interaktive Elemente entsprechen zum Teil weder der Mindestgröße noch dem Mindestabstand.
    • Text wird ggf. abgeschnitten, wenn seine Größe verändert wird.

Beseitigung bestehender Barrieren

Die Universität Bonn verfügt über einen umfangreichen und dezentral organisierten Webauftritt, an dem über 1.000 Redakteur*innen auf über 19 Plone-Portalen mit insgesamt über 500.000 Seiten arbeiten. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung durch den Umfang des Webauftritts sind Fehler nicht zu vermeiden und die Internetseiten nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Per Schulung und mittels Checklisten werden Redakteur*innen fortlaufend für das Thema sensibilisiert, um Plone-Anwendungen im Rahmen der Möglichkeiten barrierefrei zu gestalten.

Einige Barrieren liegen im Content Management System (Plone 6) begründet. Dies ist eine technisch hoch komplexe Anwendung. Die Behebung nicht-redaktionell bedingter technischer Barrieren hat einen höheren zeitlichen und personellen Aufwand zur Folge und wird sukzessive durchgeführt.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des BGG NRW zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, können Sie dafür einen entsprechenden Antrag ausfüllen und ihn per E-Mail an die Ombudsstelle senden. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Men­schen mit Behinderungen.
Fürstenwall 25 
40219 Düsseldorf

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.04.2025 erstellt und zuletzt am 27.01.2026 überprüft.


Weitere Informationen zur Barrierefreiheit an der Uni Bonn

Frei zugänglich: 

Zugänglich nur mit Uni-ID:

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