Förderung eines Gastaufenthaltes

Was ist das Ziel der Förderung?

Ziel ist es, Wissenschaftlerinnen zu ermöglichen, in Kooperation mit einer Gastwissenschaftlerin gemeinsame Forschungsprojekte an der Universität Bonn durchzuführen und der Fach-Community vor Ort vorzustellen. Die Bonner Wissenschaftlerinnen sollen so in die Lage versetzt werden, strategische Partnerschaften auszubilden und zu intensivieren. Die Universität Bonn unterstützt so die Ausbildung weiblicher Netzwerke und den fachwissenschaftlichen Dialog über Ländergrenzen hinweg.

Was umfasst die Förderung?

Gefördert werden die Kosten für die Einladung einer Gastwissenschaftlerin für bis zu 4 Wochen (max. 5.000 Euro). Ausnahmen sind entsprechend zu begründen.

Frauen in einem Meeting
© Colourbox

Förderung beantragen

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung ausschließlich das Antragsformular: Förderung eines Gastaufenthaltes.

Wer kann einen Antrag einreichen?

Antragsberechtigt sind alle Professorinnen und Postdoktorandinnen der Fakultäten sowie zentralen Einrichtungen der Universität Bonn. Der Antrag ist über den*die Dekan*in der jeweiligen Fakultät bzw. den*die geschäftsführende*n Direktor*in der zentralen Einrichtung an das Rektorat zu stellen.

Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?

  • Kurzes Anschreiben mit Darstellung und Begründung des gemeinsamen Forschungsprojektes
  • Tabellarischer Lebenslauf inkl. Forschungsausrichtung und Publikationsverzeichnis der Antragstellerin und des Gastes
  • Kostenaufstellung

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?

  • Bedeutung der Einladung für die eigene Forschung
  • Einbindung des Gastes in den Forschungskontext an der Universität Bonn

Wann ist die Antragsfrist?

Anträge für das Sommersemester können bis zum 31.12. des Vorjahres, für das Wintersemester bis zum 30.06. des gleichen Jahres eingereicht werden.

Kontakt bei Rückfragen

Anna Hollstegge

Leitung der Stabsstelle Chancengerechtigkeit und Diversität

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